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I. Titelschutz, §§ 5, 15 MarkenG
Die Gesellschafter von Jurawelt nehmen in gesamthänderischer Verbundenheit für alle Überschriften von Artikeln, Bezeichnungen der Rubriken und verwendeten Domain-Namen
Titelschutz nach §§ 5, 15 MarkenG in Anspruch.
II. Urheberrechtsschutz
Gleichzeitig weisen sie darauf hin, daß für alle Informationen auf den Webseiten der Gesellschaft Urheberrechtsschutz in Anspruch genommen wird, soweit diese Ansprüche der
Gesellschaft zustehen oder ihr entsprechende Verwertungsrechte übertragen worden sind.
III. Vervielfältigungen und Kopien
Eine Vervielfältigung dieser Werke oder Teile davon ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) für die
Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zuständig. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von
Abbildungen und Tabellen, der Mikroverfilmung und der Einspeisung in Datenbanksysteme bleiben, auch auszugsweise, der Gesellschaft vorbehalten. Zuwiderhandlungen, auch jene,
die den Strafbestimmungen des Urhebergesetzes unterliegen, werden verfolgt.
IV. Verhältnis zu Autoren
Autoren räumen Jurawelt für die jeweiligen Artikel ein weltweites, einfaches, kostenfreies und unbefristet gültiges Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht ist übertragbar
und gilt online wie offline für jegliche Art (auch kommerzielle) der Verwertung. Ein Widerruf ist nur unter den Voraussetzungen des § 42 UrhG möglich. Über dieses
Nutzungsrecht kann Jurawelt frei verfügen. Der Name des Autors ist immer in Verbindung mit dem Artikel zu nennen.
Damit kann der Text seitens des Autors jederzeit nach Belieben anderweitig verwendet werden, Jurawelt wird aber ebenso frei den Artikel einstellen und auch wieder offline
stellen können. Die redaktionelle Prüfung jedes Artikels, die inhaltliche Kürzung von Beiträgen ebenso wie eine Verschiebung oder komplette Löschung behält sich Jurawelt
vor. Autoren werden hiervon nicht in Kenntnis gesetzt.
V. Privilegierung nach § 5 Abs. 2 TDG
Soweit lediglich der Zugang zu Informationen vermittelt wird, die von Dritten bereitgestellt werden, übernimmt Jurawelt diesbezüglich keine Haftung und nimmt die
Privilegierung des § 5 Abs. 2 TDG ausdrücklich in Anspruch.
VI. Haftungsausschluß gegenüber Vertragspartnern
Jurawelt bemüht sich, erteilte Aufträge bestmöglich auszuführen, kann aber im geschäftlichen Verkehr für leichte Fahrlässigkeit keine Haftung übernehmen, sofern nicht
vertragswesentliche Pflichten berührt sind. Falls es zu einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung kommt bleibt die Haftung auf den für
Jurawelt vorhersehbaren Schaden begrenzt.
VII. Haftung gegenüber Vertragspartnern und Nutzern der Seite, der Mailinglisten, der Foren oder der Newsletter
Die bei Jurawelt eingestellten Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Haftung für Irrtümer oder Versehen - insbesondere in Bezug auf Einzelinhalte wie
beispielsweise Fristangaben oder Zulassungsvoraussetzungen - wird weder ausdrücklich noch stillschweigend übernommen.
Dieser Haftungsausschluss betrifft insbesondere auch die Gewährleistung für etwaige Rechtsmängel, die Eignung eingestellter Artikel für einen bestimmten Zweck, die
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Insbesondere gilt in diesem Zusammenhang, dass die Aktualität einzelner Artikel nicht gewährleistet werden kann, wenngleich Jurawelt auf Anfrage jederzeit Auskunft über das
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gilt der letzte Unterabsatz.
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arbeitet unsere Technik nach bestem Wissen und Gewissen daran, die Sicherheit dieser interaktiven Möglichkeiten zu gewährleisten. Da es in diesen Bereichen jedoch keine
absolute Sicherheit gibt, kann keine Gewährleistung für den Inhalt dieser Kommunikationsformen geleistet werden. Der Nutzer erkennt an, dass keine Haftung für den Bestand
von Einträgen in Foren, die Übermittlung von E-mails an Mailinglisten, die dauerhafte und pünktliche Übermittlung der Newsletter oder vergleichbare Sachverhalte übernommen
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X. Wegfall des Haftungsausschlusses
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Jurawelt. In diesem Fall bleibt die Haftung jedoch gegenüber Vertragspartnern
auf für Jurawelt vorhersehbare Schäden begrenzt. Im übrigen verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
XI. Werbebanner
Mit uns abgeschlossene Verträge bezüglich der Plazierung von Werbebannern bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch einen der Geschäftsführer von Jurawelt.
Unsere Preise für
Bannerwerbung sind freibleibend und bedürfen der individuellen Vereinbarung, die auch Beratungsmöglichkeiten hinsichtlich einer
optimalen Platzierung einschließt.
XII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die sonstigen Regelungen hiervon unberührt. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind so
umzudeuten, daß der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.