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In das deutsche Recht muss aufgrund der Verpflichtung zur Umsetzung der Plan-UVP-Richtlinie für zahlreiche Pläne des Baurechts, Raumordnungs- und
Umweltrechts eine Umweltprüfung eingeführt werden. Die Umweltprüfung soll dazu dienen, so früh wie möglich Umweltbelange in den Planungs- und Entscheidungsprozess zu
integrieren und dadurch die schon seit Jahren eingeführte Umweltprüfung für Projekte ergänzen. Die Untersuchung stellt zunächst den Anwendungsbereich der Umweltprüfung
für Pläne dar und führt mit Blick auf das deutsche Recht umfangreich und detailliert aus, wie die Umweltprüfung in die verschiedenen Aufstellungsverfahren der
einzelnen vorhandenen Pläne einbezogen werden kann. Die Darstellung erfolgt am Beispiel des niedersächsischen Landesrechts. Fragen der Alternativenprüfung und der
Öffentlichkeitsbeteiligung werden erörtert, wobei für die Öffentlichkeitsbeteiligung die Gewährung eines absoluten Verfahrensrechts wie im Atomrecht vorgeschlagen wird
und die Einführung von Präklusionsvorschriften diskutiert wird. Abgrenzungsfragen mit völkerrechtlichen Vereinbarungen sind ebenfalls Gegenstand der Arbeit.
Kooperative Handlungsweisen gewinnen im Planungsprozess immer mehr an Bedeutung. Die rechtspolitisch bedeutsame Frage, ob auch Verträge im Bereich der Planung einer
Umweltprüfung unterzogen werden sollten, wird zum Anlass genommen zu überprüfen, ob und wie dies möglich wäre. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob in das
Aufstellungsverfahren von Plänen, die in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ergehen, eine Umweltprüfung integriert werden könnte. Gleiches wird für Verträge,
die zur Vorbereitung von Plänen dienen, untersucht. Die Darstellung legt im Einzelnen den Anwendungsbereich dar, diskutiert Fragen der Ausgestaltung der Prüfung und
schlägt vor, wie die Umweltprüfung verfahrenstechnisch integriert werden könnte.
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Andrea Töllner, geb. 1967 in Göttingen, Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Georg-August-Universität Göttingen,
Referendariat in Niedersachsen, seit 1997 als Rechtsanwältin tätig, Promotion an der Freien Universität Berlin im November 2003.
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