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Schutzhüllen-, Gebrauchs- und Enter/Return-Verträge finden bei der Überlassung von Standardsoftware weltweit Verwendung. Sie dienen dem Ziel, den
Endnutzer durch das Öffnen der Verpackung, den Gebrauch der Software und das zur Nutzung der Software erforderliche Anklicken eines als Zustimmung gekennzeichneten
Feldes an die Bedingungen des Hersteller-Lizenzvertrages zu binden.
Der vorliegende Rechtsvergleich widmet sich der Frage, ob, und wenn ja in welchen Fällen, ein Endnutzer, der die Software bei einem Zwischenhändler erworben hat,
durch die Vornahme dieser Handlungen an die Bedingungen des Hersteller-Lizenzvertrages gebunden wird. Hierbei wird auch erörtert, ob der Erwerber die Software aus
vertrags- und/oder urheberrechtlicher Sicht erst nach dem Abschluß des Hersteller-Lizenzvertrages benutzen darf. Die Lösungsansätze und Ergebnisse des
U.S.-amerikanischen und deutschen Rechts werden einander kapitelweise gegenübergestellt und im Hinblick auf ihre Angemessenheit gewürdigt.
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Anja Schubert, geboren 1974 in Heidelberg, studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Carleton University in Ottawa/Kanada
Rechtswissenschaften. Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahre 2000 arbeitete sie am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in
Heidelberg und promovierte an der Universität Heidelberg. Ihr Referendariat verbrachte sie in Hamburg, wo sie 2005 das Zweite Staatsexamen ablegte.
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