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Die vorliegende Untersuchung leistet einen Beitrag zur weiteren Vereinheitlichung des europäischen Privatrechts. Dargestellt wird der gegenwärtige Stand der
Harmonisierung und die hochaktuelle Frage, auf welche Weise eine weitere Vereinheitlichung des europäischen Rechts erreicht sowie die Leistungs- und
Zahlungsverzögerung in einem europäischen Zivilgesetzbuch geregelt werden kann.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der spannungsgeladenen Diskussion, ob bei der Vereinheitlichung des europäischen Privatrechts die Leistungsstörungstatbestände entweder
einer zwischen allgemeinen und speziellen Leistungsstörungen differenzierenden Lösung oder einem allgemeinen, alle Leistungsstörungen gleichermaßen umfassenden Modell
folgen sollen. Dies wird anhand der Gegenüberstellung von deutschem Recht als kontinentaleuropäisches Rechtssystem (differenzierende Lösung) und dem englischen Recht
(Einheitslösung) untersucht.
Favorisiert wird ein schrittweises und behutsames Harmonisierungskonzept. Dabei wird zunächst ein gemeinsamer Referenzrahmen zu entwickeln sein. Bei dessen Überführung
in ein optionelles Rechtsinstrument (Verordnung) sprechen gewichtige Gründe dafür, als Zwischenschritt die opt in – Lösung und als endgültige Version die opt out
– Lösung zu bevorzugen.
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