Das Branntweinmonopol in Deutschland soll letztmalig verlängert werden. Das sieht ein neuer Vorschlag der EU-Kommission vor. Danach dürfen landwirtschaftliche Kartoffel- und
Getreide-Verschlussbrennereien noch bis 2013 staatliche Subventionen beziehen, müssen ihre Produktionsvolumen aber sukzessive senken. Für Klein- und Obstbrennereien sowie
Obstgemeinschaftsbrennereien mit lokalem Vertriebsschwerpunkt und geringeren Erzeugungsmengen von bis zu 300 Liter pro Jahr gilt eine verlängerte Frist bis Ende 2017.
Der Rat und das Europäische Parlament müssen dem Kommissionsvorschlag noch zustimmen. Sollte die zum 31. Dezember auslaufende Ausnahmeregelung nicht vor Jahresfrist verlängert
werden, würden Produktionsabweichungen rückwirkend genehmigt. Derzeit gibt es bundesweit rund 22.000 aktive Klein- und Obstbrennereien sowie 674 landwirtschaftliche Kartoffel-
und Getreide-Verschlussbrennereien.
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