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Erneute EU-Untersuchung der Beihilfen für Hypo-Real-Estate-Gruppe
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Die EU-Kommission hat die eingehende Untersuchung des Rettungspakets zugunsten der deutschen Hypo-Real-Estate-Gruppe (HRE) ausgeweitet. Die im Mai dieses Jahres eingeleitete
Untersuchung musste jetzt auf die zusätzlichen von Deutschland bereits durchgeführten oder noch geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen ausgeweitet werden. Eine solche Ausweitung
ist im Falle von Umstrukturierungen nicht unüblich und lässt keine Rückschlüsse auf den Verfahrensausgang zu. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: „Die
Kommission hat die Untersuchung ausgeweitet, um auch die zusätzlichen Umstrukturierungsmaßnahmen der HRE zu prüfen. Ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem schwierigen Fall
eine Lösung finden werden.“
Die EU-Kommission hat jedoch die Kapitalzuführungen von rund sechs Milliarden Euro vorläufig, d. h. bis zur endgültigen Entscheidung über den Umstrukturierungsplan, für mit
den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags vereinbar erklärt. Die HRE hat ihren Sitz in München. Ihre Bilanzsumme beträgt rund 390 Milliarden Euro. Die HRE besteht im
Wesentlichen aus der Hypo Real Estate Holding AG, der Deutschen Pfandbriefbank AG und der irischen DEPFA Bank plc.. Im Oktober 2008 geriet die HRE durch die Finanzkrise in
eine starke Schieflage und erhielt mehrmals staatliche Unterstützung. Nach mehreren Kapitalzuführungen, der Übernahme von HRE-Aktien durch den Staat und dem Zwangsauschluss
der verbleibenden Kleinaktionäre befindet sich die Bank seit Oktober 2009 vollständig in Staatsbesitz.
Da die HRE den Umstrukturierungsplan änderte, bevor die Kommission die Prüfung abgeschlossen hatte, musste die Untersuchung jetzt auf die zusätzlichen
Umstrukturierungsmaßnahmen ausgeweitet werden. Im Rahmen der eingehenden Untersuchung wird vor allem geprüft, ob die Bank in der Lage ist, die langfristige Rentabilität
wiederherzustellen und ob ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen in Grenzen zu halten.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der
Website der GD Wettbewerb unter der Nummer der Beihilfesache zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der
elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
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